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Wetterau-Kreis
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Was ist der OEG-Antrag?

Der Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ermöglicht es Opfern von Gewalttaten, staatliche Unterstützung zu erhalten – insbesondere Versorgungsleistungen, wenn durch die Tat eine körperliche oder psychische Gesundheitsschädigung entstanden ist.
Wer kann den OEG-Antrag stellen: Personen, die in Deutschland Opfer einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Gewalttat wurden (z. B. Körperverletzung, sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt).
Auch Hinterbliebene (z. B. Ehepartner, Kinder) können Leistungen erhalten, wenn ein Angehöriger durch eine Gewalttat verstorben ist.


Welche Leistungen sind möglich?

  • Heilbehandlungen (z. B. Psychotherapie, Reha)
  • Rentenleistungen bei dauerhafter Schädigung
  • Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Pflegegeld oder Haushaltshilfe
  • Bestattungskosten
  • Schadensausgleich bei Berufsunfähigkeit

Wo wird der Antrag gestellt?

Zuständig ist das Versorgungsamt bzw. das Landesamt für Soziales des Bundeslandes, in dem die Tat stattfand oder der Wohnsitz liegt. In Hessen z. B. das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Darmstadt.

zum Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer